Information
2021-08-01
Mit Schreiben vom 16.12.2020 hatte der stellvertretende Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ (ZVGGAA) Herr Thomas Nordheim beim Landratsamt Zwickau die Zulassung der Beitreibung einer Forderung des ZVGGAA aus dem gegenüber der Gemeinde St.Egidien erlassenen Bescheid vom 23.06.2020 über die Festsetzung der Umlage für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 213.915 € gegen die Gemeinde St.Egidien beantragt.
In dem Schreiben des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden des ZVGGAA Herrn Thomas Nordheim an das Landratamt Zwickau vom 16.12.2020 heißt es:
“Antrag auf Zulassung der Beitreibung gemäß §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und 3 SächsVwVG
Sehr geehrter Herr Bretschneider,
hiermit stellen wir den Antrag gemäß §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und 3 SächsVwVG, §§ 12 ff. SächsVwVG auf Zulassung der Beitreibung des ZVGGe-Umlagebescheides vom 23.06.2020, Az. HHZV_20, iHv. 213.915 EUR gegen die Gemeinde St.Egidien (…).
Begründung:
Der Zweckverband Gewerbegebiete ‘Am Auersberg/Achat’ besteht aus den Verbandsmitgliedern Stadt Lichtenstein und Gemeinde St.Egidien, wobei gemäß § 14 Abs. 2 der Verbandssatzung 1994 die Stadt Lichtenstein mit 70 % und die Gemeinde St.Egidien mit 30 % an den Umlagen beteiligt sind.
§ 14 Abs. 1 seiner Verbandssatzung 1994 regelt, daß Aufwendungen des Verbandes, soweit sie nicht durch sonstige Einnahmen gedeckt sind durch Umlagen finanziert werden.
…
Aus der Haushaltssatzung ergibt sich eine Verbandsumlage iHv. 713.050 EUR. Davon entfallen auf das Verbandsmitglied Stadt Lichtenstein 499.135 EUR und auf das Verbandsmitglied Gemeinde St.Egidien 213.915 EUR.
Das Landratsamt Zwickau hat am 13. März 2020 unter Az. 1080/092.121/Z01-01/20/Schl den Bescheid zur Haushaltssatzung des ZV GGe unter Vorgaben erlassen.
…
Im Weiteren wird auf die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, den Vorbericht und den Bescheid zum Haushaltsplan der Rechtsaufsichtsbehörde vom 13.03.2020 ausdrücklich Bezug·genommen.
Der Umlagebescheid vom 23.06.2020 wurde der Gemeinde St.Egidien am 25.06.2020 zugestellt. Mit Schreiben vom 22.07.2020 hat die Gemeinde St.Egidien Widerspruch erhoben und gleichzeitig den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt (…).
…
Da keine durchgreifenden ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Umlagebescheids vom 23.06.2020 ersichtlich sind, ist der Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzugs des Umlagebescheids mit Schreiben vom 17.11.2020 abgelehnt worden (…).
Die Liquiditätsplanung des ZVGGe haben wir als Anlage 4 beigefügt.
…
Weitere zu realisierende Finanzmittel stehen dem Verband nicht zur Verfügung.
Die kreditgebenden Banken haben die Stundung von Tilgungsleistungen abgelehnt.
Die Zahlungsfähigkeit des ZVGGe ist voraussichtlich nur bis April 2021 gewährleistet und dies auch nur unter fast vollständiger Inanspruchnahme des Kassenkredites.
Hinweisen möchten wir zudem auf unser Schreiben vom 15.12.2020 zur Liquidität des Zweckverbandes und vor allem darauf, daß die Verlängerung der bisherigen Stundung der Rückzahlung der Verbandsumlage an die Stadt Lichtenstein/Sa. aus dem Jahr 2016 iHv. 1.229.550 EUR bis zum 31.01.2022 im Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa am 14.12.2020 abgelehnt wurde. Stattdessen wurde eine Stundung bis zum 30.06.2021 beschlossen.
…
Der ZVGGe regt an, die Beitreibung in die Konten der Gemeinde St.Egidien
1. | Sparkasse Chemnitz IBAN DE83 8705 0000 3611 0010 49 |
2. | VB-RB Glauchau eG IBAN DE92 8709 5974 0300 0160 81 |
3. | Deutsche Kreditbank IBAN DE94 1203 0000 0001 4124 10 |
zuzulassen.
Wir bitten aus diesem Grund den Sofortvollzug nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 VwGO mit anzuordnen und um zeitnahe Entscheidung.
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen bitten wir um kurze Rückinformation.
Bürgermeister Thomas Nordheim
stellvertretender Verbandsvorsitzender“
Mit Schreiben vom 15.06.2021 teilte das Landratsamt Zwickau seine Absicht mit, die Beitreibung dieser Forderung gegen die Gemeinde St.Egidien entsprechend dem Antrag des ZVGGAA vom 16.12.2020 zuzulassen. Der Gemeinde St.Egidien wurde Gelegeheit gegeben, sich zu der beabsichtigten Zulassung der Beitreibung der Forderung zu äußern. Verfaßt wurde das Schreiben des Landratsamtes Zwickau vom 15.06.2021 von dem Sachbearbeiter beim Amt für Kommunalaufsicht Herrn Stefan Schlosser.
Schreiben des Landratsamtes Zwickau vom 15.06.2021 mit | |||
– | Antrag des Zweckverbandes Gewerbegebiete “Am Auersberg/Achat” vom 16.12.2020 |
Mit Schreiben vom 23.07.2021 hat die Gemeinde St.Egidien umfassend zu der vom Landratsamt Zwickau mitgeteilten Absicht, die Beitreibung dieser Forderung gegen die Gemeinde St.Egidien entsprechend dem Antrag des ZVGGAA vom 16.12.2020 zuzulassen, Stellung genommen.
Mit Bescheid vom 15.07.2021 hat das Landratsamt Zwickau die Beitreibung der offenen Forderung des ZVGGAA “über die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2020 vom 23. Juni 2020 (…) in Höhe von 213.915 EUR gegen die Gemeinde St.Egidien” zugelassen.
Der Bescheid des Landratsamtes Zwickau vom 15.07.2021 ist bei der Gemeindeverwaltung St.Egidien am 27.07.2021 eingegangen und lautet:
“1. | Die Vollstreckung durch Beitreibung der offenen Forderung des Zweckverbandes Gewerbegebiete ‘Am Auersberg/Achat’ aus dem Bescheid des Zweckverbandes über die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2020 vom 23. Juni 2020 (…) in Höhe von 213.915 EUR gegen die Gemeinde St.Egidien wird zugelassen. | |
2. | Die Beitreibung darf ab dem 01. September 2021 erfolgen. | |
3. | Die Beitreibung wird in die Konten der Gemeinde St.Egidien | |
– | Sparkasse Chemnitz – IBAN DE83 8705 0000 3611 0010 49 | |
– | VB-RB Glauchau eG – IBAN DE92 8709 5974 0300 0160 81 | |
– | Deutsche Kreditbank – IBAN DE94 1203 0000 0001 4124 10 | |
zugelassen. | ||
4. | Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 3 dieses Bescheides wird angeordnet. | |
5. | Der Bescheid ergeht kostenfrei.” |
Bescheid des Landratsamtes Zwickau vom 15.07.2021 |