Kulturdenkmale sind von Menschen geschaffene Sachen, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen. Die Erhaltung von Kulturdenkmälern ist gemäß § 2 SächsDSchG wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung ein öffentlichen Interesse.
In St.Egidien, Kuhschnappel und Lobsdorf gibt es vier Kulturdenkmäler.
Das Denkmal „Lernende Kinder“ wurde 1955 vom Glauchauer Künstler Georg Windisch (1900–1978) geschaffen. Als Material verwendete er Narsdorfer Klinker, einen in der DDR häufig genutzten Baustoff. Seine Töchter Ulrike und Brigitta standen ihm über mehrere Wochen hinweg als Modelle zur Verfügung.
Die „Lernenden Kinder“ symbolisieren den Bildungseifer der Jugend und das Streben nach Wissen in der DDR.
Georg Windisch wünschte sich nach der Geburt seiner beiden Töchter einen Sohn. Stattdessen wurde er stolzer Vater eines dritten Mädchens. In Anspielung auf diesen Wunsch trägt die jüngste Tochter Brigitta auf dem Denkmal eine Lederhose.
Bereits zweimal wurde das Kulturdenkmal Opfer von Vandalismus. Nach der ersten Beschädigung im Jahr 1997 setzten die Heimatfreunde Gottfried Keller und Peter Reinhold die „Lernenden Kinder“ zwei Jahre später instand.
Als das Denkmal 2023 ein zweites Mal zerstört wurde, ließ sich der Schaden nicht ohne Weiteres beheben. Erst 2025 nahmen sich zwei Diplom-Restauratorinnen aus Sachsen der aufwendigen Restaurierung an und setzten das Denkmal fachgerecht instand.
An der Lungwitzer Straße, am Eingang des Friedhofs, wurde erstmals 1923 ein Gedenkstein für die Opfer des Ersten Weltkriegs errichtet.
Schon 1929, also wenige Jahre später, sammelten die Einwohner St.Egidiens erneut Spenden für die Neugestaltung des Ehrenmals, da die ursprüngliche Gedenkstätte vielen Ortsbürgern zu schlicht und trostlos erschien. Das neue “Ehrenmal” besaß eine konische Form und erinnerte entfernt an einen Tragekorb. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 wurde es zerstört.
Fast sechs Jahrzehnte später, am 8. Mai 2002, konnte ein neues Mahnmal aus Blauenthaler Granit eingeweiht werden. Seine Inschrift lautet:
„Die Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege mahnen, für den Frieden zu leben.
Aus St. Egidien 84 Soldaten von 1914 bis 1918 190 Soldaten von 1939 bis 1945“
Der ehemalige Ortschronist Gottfried Keller erfuhr bei seinen Nachforschungen und Gesprächen mit Hinterbliebenen, dass ein großer Teil der Toten nach ihrem Ableben nicht in ihre Heimat überführt wurden. Das Kriegsopferdenkmal dient daher als Ort des Gedenkens für all jene, die um Angehörige trauern, deren Grab sich nicht in St.Egidien befindet oder deren letzte Ruhestätte unbekannt ist.
Im Jahr 2024 wurde das Mahnmal vom Friedhofseingang in den hinteren Bereich des Friedhofs an die Trauerhalle versetzt.
Anlässlich des Volkstrauertages hält der Bürgermeister dort seit vielen Jahren eine Gedenkrede und erinnert an die Opfer von Krieg und Gewalt.
Kriegsopferdenkmal im hinteren Teil des Friedhofs
Denkmalpflege/Denkmalschutz
Für den Vollzug des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) ist das Landratsamt Zwickau als untere Denkmalschutzbehörde gemäß § 4 SächsDSchG zuständig. Die Denkmalschutzbehörde hat die Aufgabe, auf die Abwendung von Gefährdungen und Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken und diese zu erfassen.
Konkrete Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde sind u. a.:
denkmalschutzrechtliche Genehmigungen und Zustimmungen im Baugenehmigungsverfahren
Auskünfte aus der Denkmalliste
Anträge zur Löschung aus der Denkmalliste
Negativzeugnis nach Vorkaufsrecht
Beratung der Eigentümer oder deren Beauftragten zu Belangen des Denkmalschutzes
Der Schutz und die Erhaltung von Kulturgütern ist ein öffentliches Interesse und hat in Sachsen Verfassungsrang. Gemäß Artikel 11 Abs. 3 Sächsische Verfassung stehen Kulturgüter unter dem Schutz des Landes. Um dies sicherzustellen wurde 1993 das Sächsische Denkmalschutzgesetz erlassen. Um Denkmaleigentümer bei der Sanierung und Erhaltung ihrer Denkmale finanziell zu unterstützen, gibt es eine Reihe von Fördermittelangeboten des Freistaates.
Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen hat eine Liste der Kulturdenkmale erarbeitet. Sie umfasst die textliche Beschreibung, Kartierung und ggf. Fotografien. Archäologische Denkmale sind in ihr nicht enthalten.