In einem Flächennutzungsplan wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet einer Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. Dies erfolgt unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde. Der Flächennutzungsplan ist ein wichtiges Planungsinstrument, da die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) aus ihm entwickelt werden. Er orientiert sich an den Vorgaben der übergeordneten Landesentwicklungs- und Regionalplanung. Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern besitzt der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen entstehen weder Ansprüche auf eine Baugenehmigung, auf die Aufstellung eines Bebauungsplans noch auf mögliche Entschädigungsleistungen.
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung jedes einzelnen Grundstückes in seinem Geltungsbereich. Zu den wichtigsten Festsetzungen eines Bebauungsplans gehören die Bestimmung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie die Festsetzung über die tatsächlich bebaubaren Grundstücksflächen. Zudem können z.B. Flächen für Verkehrsnutzung oder Landwirtschaft festgelegt werden. Die Bebauungspläne bilden die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen sowie den Bau der erforderlichen Erschließungsanlagen.