Aufgrund der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 22. November 2021 wird die Bergschule St.Egidien für den Zeitraum vom 23. November 2021 bis 3. Dezember 2021 vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens vollständig geschlossen.
Für die von der Schließung betroffenen Schülerinnen und Schüler ist eine Hortbetreuung mit Ausnahme einer Notbetreuung nach Maßgabe des § 2 Absatz 4 Satz 2 bis 4 der Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 20. November 2021 nicht zulässig.
Für Schülerinnen und Schüler, deren Personensorgeberechtigte eine Tätigkeit in Bereichen der folgenden Liste ausüben, wird während des o.g. Zeitraums der Schließung der Bergschule St.Egidien durch Personal der Kindertageseinrichtung “Kinderwelt St.Egidien” am Standort Schulstraße 22 in der Zeit von arbeitstäglich 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr eine Notbetreuung organisiert:
Gesundheitsversorgung und Pflege
- Arztpraxen
- Krankenhäuser
- Apotheken
- Labore
- stationäre Einrichtungen für Pflege, Reha, Eingliederungshilfe
- ambulante Pflegedienste
- Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal, welches überwiegend in und für die genannten Einrichtungen tätig ist
Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Berufsfeuerwehr, freiwillige Feuerwehr, sofern Tagesbereitschaft besteht
- Rettungsdienst
- Katastrophenschutz
- Polizeivollzugsdienst
Justizwesen
- Justizvollzug (betriebsnotwendiges Personal)
- Gerichte
- Staatsanwaltschaften
Bildung und Erziehung
- Personal zur Sicherstellung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
- stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Zum Nachweis zur Zugehörigkeit zu einer der vorgenannten Berufsgruppen ist das Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung bzw. für den vollumfänglichen Betreuungsanspruch vollständig ausgefüllt bei der Kindertageseinrichtung “Kinderwelt St.Egidien” vorzulegen.