“Hexenfeuer” 2020
Für das Abbrennen von offenen Feuern ist grundsätzlich eines Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Geregelt ist dies in § 9 der sog. Polizeiverordnung der Verwaltungsgemeinschaft “Rund um den Auersberg” gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern vom 11. November 2011. Ortspolizeibehörde für das Gebiet der Gemeinden Bernsdorf,…
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