Heiraten in St.Egidiener Rathaus wird zum unvergesslichen Erlebnis.
Im lichtdurchfluteten Achatsaal findet die Trauung statt und bietet eine herrliche Aussicht auf die dörfliche Idylle. Im Rahmen der engsten Familie und Freunde kann sich das Ja-Wort gegeben werden. Durchgeführt wird die Eheschließung durch den Bürgermeister, auf Wunsch auch mit musikalischer Ausgestaltung.
Ablauf:
- Terminabsprache im Rathaus
- Anmeldung Standesamt in Lichtenstein
- Vorbereitungsgespräch über den Ablauf der Hochzeit
Hier finden Sie eine Checkliste über die erforderlichen Unterlagen.
Fragen oder Terminanfragen können an 037204 7600 oder an rathaus@st-egidien.de gerichtet werden
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| Achatsaal mit Bestuhlung | ||
Rechtskraft der Ehe
Die standesamtliche Eheschließung stellt einen privatrechtlichen Vertrag zwischen den Ehepartnern dar. Er kommt nur dann zustande, wenn die Partner ihre Erklärung vor einem Standesbeamten abgeben. Dafür ist es erforderlich, dass die Fragen des Beamten von beiden klar und deutlich mit »Ja« beantwortet werden. In diesem Moment ist der Bund der Ehe geschlossen, d. h., die Ehe ist rechtmäßig zustande gekommen und kann nur noch durch einen Scheidungsrichter geschieden werden.
Namensrecht
Die Ehegatten können nach der Eheschließung ihre bisherigen Namen weiterführen. In diesem Fall können Sie sich auch später noch für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden. Es kann jedoch auch sofort ein Ehename bestimmt werden (Namen des Mannes oder Name der Frau). Außerdem kann der, dessen Name nicht Ehename wird, seinen Geburtsnamen oder den Familien- namen, den er zur Zeit der Eheschließung führt, dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.



