Information
2022-06-03
In Teil 1 ist dargelegt, daß den Ausführungen im Lokalteil Hohenstein-Ernstthal der „Freien Presse“ vom 12. Juli 2016 zufolge Herr Wolfgang Sedner als damaliger Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Gewerbegebiete “Am Auersberg/Achat” nach eigener Aussage veranlaßt hat, „vorübergehend freie Gelder vom Konto des Zweckverbandes” in Höhe von über 9 Mio. DM “in Teilbeträgen der Stadt Lichtenstein zur Verfügung zu stellen“, weil „die Ausrichtung [der 1. Sächsischen] Landesgartenschau [im Jahr] 1996 in der Stadt [Lichtenstein] für die Kommune Verbindlichkeiten mit sich brachte, die nicht so einfach zu stemmen waren.“
Das „Minus in der Kasse belief sich” – nach dem Bericht “Was von Gartenschauen übrig bleibt” auf Seite 2 der „Freien Presse“ vom 28. Dezember 2021 – “umgerechnet auf 13,4 Millionen Euro und [belaste] den städtischen Haushalt bis heute nachhaltig”. Eine notwendige Voraussetzung dafür, daß Herr Wolfgang Sedner als damaliger Verbandsvorsitzender der Kasse des Zweckverbandes Gewerbegebiete “Am Auersberg/Achat” liquide Mittel in Höhe von über 9 Mio. DM entnehmen und “in Teilbeträgen der Stadt Lichtenstein zur Verfügung zu stellen“ konnte, war, daß in der Kasse des Verhandes überhaupt liquide Mittel in entsprechender Höhe vorhanden waren. Die Einnahmen des Zweckverbandes Gewerbegebiete “Am Auersberg/Achat” stammten überwiegend aus aufgenommenen Investitionskrediten und gewährten Fördermitteln.
Im zweiten Quartal 1996 hatte der Zweckverband Gewerbegebiete “Am Auersberg/Achat” bei dem Regierungspräsidium Chemnitz – ab 1. August 2008: Landesdirektion Sachsen – für die behauptete Erschließung des Areals des vormaligen VEB Nickelhütte St.Egidien, dem sog. Gewerbegebiet “Achat” mit einer geplanten Investitionssumme von 18.351.000 DM Fördermittel in Höhe von 16.516.000 DM beantragt. Mit Bescheid vom 16. September 1996, also während der Ausrichtung der 1. Sächsischen Landesgartenschau hat das Regierungspräsidium Chemnitz dem Zweckverband Gewerbegebiete “Am Auersberg/Achat” die beantragte Zuwendung in Höhe von 16.516.000 DM bewilligt:
Nach Ziffer 4 des Zuwendungsbescheides vom 16. September 1996 setzte die Bewilligung voraus, daß der Zweckverband Gewerbegebiete “Am Auersberg/Achat” als Maßnahmeträger Eigentümer der mit dem Vorhaben verbundenen Grundstücksflächen ist bzw. nach Abschluß der Maßnahme Eigentümer der öffentlichen Fläche wird oder eine gesicherte Rechtsposition zu deren Erwerb hat.
Die bewilligten Fördermittel sollten in den Jahren 1996 und 1998 an den Zweckverband Gewerbegebiete “Am Auersberg/Achat” ausgezahlt werden. Nach Ziffer 10 des Zuwendungsbescheides vom 16. September 1996 erwuchs aus den geförderten Maßnahmen kein Bedarf an Fördermitteln für das Jahr 1997.
Obwohl gemäß dem Zuwendungsbescheid vom 16. September 1996 aus den geförderten Maßnahmen kein Bedarf an Fördermitteln für das Jahr 1997 erwuchs, hat der Zweckverband Gewerbegebiete “Am Auersberg/Achat” zu dem angeblichen Zweck einer „Zwischenfinanzierung“ der zweiten, erst im Jahr 1998 auszahlbaren Zuwendungstranche betreffend die Förderung der (angeblichen) Erschließung des Gewerbegebietes „Achat“ bei der Dresdner Bank AG einen Barkredit über 8.000.000 DM mit einem Zinssatz von 7 % p.a. aufgenommen. In dem Kreditvertrag Kto.-Nr. 08 303 903 02 vom 3. März 1997 / 20. März 1997 heißt es:
Die auszuzahlenden Kreditmittel in Höhe von 8.000.000 DM waren nach dem Kreditvertrag mit der Dresdner Bank AG vom 3. März 1997 / 20. März 1997 durch den Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ ausschließlich im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes “Achat” zu verwenden. Für den “Zwischenfinanzierungskredit” waren anfänglich 560.000 DM Zinsen pro Jahr zu zahlen.
Nach dem Kreditvertrag mit der Dresdner Bank AG vom 3. März 1997 / 20. März 1997 war der Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ verpflichtet, das Regierungspräsidium Chemnitz als Zuschußgeber unwiderruflich anzuweisen, die auszuzahlenden Fördermittel auf das Konto Nr. 08 303 903 02 bei der Dresdner Bank AG Filiale Hohenstein-Ernstthal, BLZ 870 800 00 zu überweisen.
Mit Bescheid vom 27. Mai 1997 hat das Landratsamt Chemnitzer Land nachträglich die Aufnahme des Kredites über 8.000.000 DM zweckgebunden für die “Zwischenfinanzierung” von Fördermitteln nach dem Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 16. September 1996 genehmigt:
Korrektion
2022-06-03
Der Zweckverband Gewerbegebiete “Am Auersberg/Achat” als Maßnahmeträger ist nicht, wie nach Ziffer 4 des Zuwendungsbescheides vom 16. September 1996 vorrausgesetzt, Eigentümer der mit dem Vorhaben verbundenen Grundstücksflächen gewesen und ist auch weder nach Abschluß der Maßnahme Eigentümer der öffentlichen Fläche geworden, noch hat der eine gesicherte Rechtsposition zu deren Erwerb erlangt. Denn mit dem Vorhaben wurde gar keine “öffentliche Fläche” geschaffen.
Entgegen dem Kreditvertrag mit der Dresdner Bank AG vom 3. März 1997 / 20. März 1997 hat der Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ das Regierungspräsidium Chemnitz als Zuschußgeber nicht unwiderruflich angewiesen, die auszuzahlenden Fördermittel auf das Konto Nr. 08 303 903 02 bei der Dresdner Bank AG Filiale Hohenstein-Ernstthal, BLZ 870 800 00 zu überweisen.
Entgegen dem Kreditvertrag mit der Dresdner Bank AG vom 3. März 1997 / 20. März 1997 hat der Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ die ausgezahlten Kreditmittel in Höhe von 8.000.000 DM nicht (ausschließlich) im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes “Achat” verwendet, sondern an die Stadt Lichtenstein weitergeleitet, weil „die Ausrichtung [der 1. Sächsischen] Landesgartenschau [im Jahr] 1996 in der Stadt [Lichtenstein] für die Kommune Verbindlichkeiten mit sich brachte, die nicht so einfach zu stemmen waren.“
Wie in Teil 1 dargelegt, hat man in einer “Verschriftlichung” vom 12. August 1999 über angeblich “in der Vergangenheit getroffene Festlegungen … ausdrücklich festgestellt”, daß die durch den Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ an die Stadt Lichtenstein in Höhe von 9.573.000 DM weitergeleiteten Mittel “keine Fördermittel des Zweckverbandes waren, sondern ausschließlich aus der Zwischenfinanzierung Erschließung Kerngebiet ‘Achat’ stammen.”
Daß der damalige Verbandsvorsitzende die Kreditmittel aus dem “Zwischenfinanzierungskredit” über 8.000.000 DM nicht im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes “Achat” verwendet, sondern an die Stadt Lichtenstein weitergeleitet hat, ist nicht streitig, sondern u.a. auch dem Landratsamt Zwickau und weiteren Aufsichts- und Prüfungsbehörden seit langer Zeit bekannt.
So hat der damalige Verbandsvorsitzende Herr Wolfgang Sedner einem Schreiben an Herrn Landrat Dr. Christoph Scheurer vom 11. September 2014 als Anlage 25 eine Aufstellung über am 31. Dezember 2014 noch bestehenden Kreditschulden des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ beigefügt. Dort ist als Verwendungszweck für den im März 1997 bei der Dresdner Bank AG über 8.000.000 DM aufgenommenen “Zwischenfinanzierungskredit” “Haushalt Stadt [Lichtenstein]” angegeben:
Nach dem Schreiben des damaligen Verbandsvorsitzenden Herrn Wolfgang Sedner an Herrn Landrat Dr. Christoph Scheurer vom 11. September 2014 bestand am 31. Dezember 2014 aus dem “Zwischenfinanzierungskredit” über ursprünglich 8.000.000 DM noch eine Restschuld in Höhe von 3.523.740,01 €.
Annotation
2022-06-03
Wenn erklärt wird, die durch den Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ an die Stadt Lichtenstein in Höhe von 9.573.000 DM weitergeleiteten Mittel stammten ausschließlich aus dem “Zwischenfinanzierungskredit” über 8.000.000 DM fällt auf, daß noch die Herkunft einer “geringfügigen Differenz” von 1.573.000 DM zu klären wäre.
Darauf, ob jene “geringfügige Differenz” von 1.573.000 DM möglicherweise entgegen aller Beteuerung in der “Verschriftlichung” vom 12. August 1999 doch aus erhaltenen Fördermitteln stammt, kommt es letztlich nicht mehr an, wenn man die Frage stellt, ob vorliegend Straftaten verwirklicht worden sind. Daran kann es keinen vernünftigen Zweifel geben.
Strafrechtlich könnte die illegale Entnahme liquider Mittel aus der Kasse des Zweckverbandes Gewerbegebiete “Am Auersberg/Achat” zum Zwecke ihrer Weiterleitung an die Stadt Lichtenstein durch Herrn Wolfgang Sedner nicht mehr geahndet werden, weil die entsprechenden Fristen für die Strafverfolgung abgelaufen sind. Eine Untreuehandlung im Sinne von § 266 StGB bleibt jedoch auch dann eine Untreuehandlung im Sinne von § 266 StGB, wenn sie strafrechtlich aufgrund von Fristablauf nicht mehr verfolgt werden kann. Dasselbe gilt für Betrugshandlungen im Sinne von § 263 StGB.
Im Gegensatz zu manch anderen Straftaten können die vorliegenden Untreuehandlungen jedenfalls im Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden, indem nämlich alle illegal geflossenen Zahlungen erstattet werden. Die Rechtsaufsichtsbehörden verfügen über alle erforderlichen Mittel, um die aus den geschehenen Straftaten bei der Stadt Lichtenstein erwachsenen Vorteile wieder rückgängig machen.
Dementgegen scheinen aber die Rechtsaufsichtbehörden bestrebt zu sein, bei der Sicherung der erlangten Vorteile zu assistieren. Dies jedenfalls, in dem man rechtsaufsichtsbehördliches Einschreiten unterläßt.
Das allerdings ist strafbar und wohl auch unverjährt.
Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird gemäß § 257 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Warum hat eigentlich Herr Landrat Dr. Christoph Scheurer im Jahr 1997 die Aufnahme des “Zwischenfinanzierungskredites” über 8.000.000 DM – immerhin mit einem Zinsatz von 7 % p.a. – genehmigt, wenn doch nach Ziffer 10 des Zuwendungsbescheides des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 16. September 1996 aus den geförderten Maßnahmen gar kein Bedarf an Fördermitteln für das Jahr 1997 erwuchs ?