Information
2021-07-19
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Stadtrat der Stadt Lichtenstein Herr Jens Steinert berichtete am 15.06.2021 auf der Internetseite des CDU Stadtverbandes Lichtenstein über die Sitzung des Stadtrates vom 14.06.2021.
Da sich der Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ (ZVGGAA) „aufgrund der andauernden Streitigkeiten mit dem Verbandsmitglied St.Egidien in Liquiditätsschwierigkeiten“ befunden habe, sei mehrheitlich einer Beschlußvorlage über die Stundung eines Erstattungsanspruchs der Stadt Lichtenstein gegen den ZVGGAA in Höhe von 1.229.550 € zugestimmt worden.
Hintergrund sei, daß der ZVGGAA im Jahr 2017 gegenüber der Stadt Lichtenstein einen Bescheid über die Festsetzung der Verbandsumlage erlassen und die Stadt hierauf 1.229.550 € gezahlt hatte. Diesem Bescheid habe jedoch die rechtliche Grundlage gefehlt, weswegen er gerichtlich aufgehoben worden sei.
Der Beitrag von Herrn Jens Steinert auf der Internetseite des CDU Stadtverbandes Lichtenstein vom 15.06.2021 lautete:
Korrektion
2021-07-19
Der von dem ZVGGAA im Jahr 2017 gegenüber der Stadt Lichtenstein erlassene Umlagebescheid, auf den in dem Beitrag von Herrn Jens Steinert auf der Internetseite des CDU Stadtverbandes Lichtenstein vom 15.06.2021 Bezug genommen wurde, enthält keine Zahlungsaufforderung an die Stadt Lichtenstein in Höhe von 1.229.550 €.
Mit Bescheid vom 11.10.2017 hat der stellvertretende Verbandsvorsitzende Herr Thomas Nordheim eine Umlageforderung des ZVGGAA für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 1.229.550 € gegenüber der Stadt Lichtenstein festgesetzt, einen angeblichen Rückerstattungsanspruch der Stadt Lichtenstein gegen den ZVGGAA bezüglich der in den Jahren 2013 bis 2015 durch die Stadt Lichtenstein angeblich in Höhe von 1.341.774 € geleisteten Umlagezahlungen anerkannt, in Höhe von 1.229.550 € gemäß § 226 Abs. 1 der Abgabenordnung i.V.m. § 388 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (hier wie sonst i.V.m. § 36 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 5 a) des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes) wechselseitig mit der Stadt Lichtenstein die Aufrechnung erklärt und mit Schreiben vom 06.12.2017 bei der Stadt Lichtenstein eine Stundung des Differenzbetrages in Höhe von 1.341.774 € – 1.229.550 € = 112.224 € beantragt.
Der Umlagebescheid des ZVGGAA gegenüber der Stadt Lichtenstein für das Jahr 2016 vom 11.10.2017 lautet:
Einen Widerspruch gegen den Umlagebescheid für das Jahr 2016 vom 11.10.2017 hat die Stadt Lichtenstein nicht erhoben.
In dem Schreiben des stellvertretenden Bürgermeisters der Stadt Lichtenstein Herrn Jochen Fankhänel vom 27.05.2020 heißt es:
“Aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten” beantragte der stellvertretende Verbandsvorsitzende Herr Thomas Nordheim bei der Stadt Lichtenstein mit Schreiben vom 06.12.2017 die Stundung des “Aufrechnungsbetrages aus dem Umlagebescheid 2016” in Höhe von 112.224,00 €.
In dem Schreiben des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden Herrn Thomas Nordheim an die Stadt Lichtenstein vom 06.12.2017 heißt es:
Annotation
2021-07-19
Der Beitrag des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Stadtrat der Stadt Lichtenstein Herrn Jens Steinert vom 15.06.2021 ist in mehrfacher Hinsicht erstaunlich.
Herr Steinert berichtet, daß die Stadt Lichtenstein auf den Bescheid vom 11.10.2017 eine Zahlung in Höhe von 1.229.550 € geleistet habe. Nach dem Bescheid vom 11.10.2017 hatte der stellvertretende Verbandsvorsitzende Thomas Nordheim von Stadt Lichtenstein gar keine Zahlung verlangt, sondern vielmehr eine Zahlung an die Stadt Lichtenstein – also “in die andere Richtung” – in Höhe von 112.224 € festgeschrieben.
Herr Steinert berichtet weiterhin, daß dem Bescheid vom 11.10.2017 die rechtliche Grundlage gefehlt habe, weswegen er gerichtlich aufgehoben worden sei. Selbstverständlich hätte das Verwaltungsgericht Chemnitz den Bescheid vom 11.10.2017 aufheben können. Hierzu hätte die Stadt Lichtenstein aber Klage gegen den ZVGGAA erheben müssen. Und zuvor hätte die Stadt Lichtenstein erst einmal Widerspruch gegen den Bescheid vom 11.10.2017 erheben müssen. Hat sie aber nicht. Der Bescheid vom 11.10.2017 ist im Jahr 2017 bestandskräftig, also unanfechtbar geworden. Das dürfte Herrn Jens Steinert als Rechtsanwalt auch klar sein.
Dessen ungeachtet meint Herr Steinert, daß die Stadt Lichtenstein einen Erstattungsanspruch gegen den ZVGGAA in Höhe von 1.229.550 € hatte. Da der ZVGGAA aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten den besagten Betrag in Höhe von 1.229.550 € nicht an die Stadt Lichtenstein habe auszahlen können, habe der Stadtrat einer entsprechenden Stundung zugestimmt.
Schließlich meint Herr Steinert, daß die Liquiditätsschwierigkeiten des ZVGGAA ihre Ursache “in andauernden Streitigkeiten mit dem Verbandsmitglied St.Egidien” gehabt hätten. Herrn Steinert ist hinlänglich bekannt, daß dies nicht zutrifft. Ursache für die Liquiditätsschwierigkeiten des ZVGGAA war einzig und allein der illegale Geldtransfer aus der Kasse des ZVGGAA in die Kasse der Stadt Lichtenstein und zwar seit dem Jahr 1994 bis in das Jahr 2021.